Zwangstrennung
Eine Zwangstrennung gibt es grundsätzlich bei allen Internetanschlüssen auf ADSL Basis. Dabei wird die DSL-Verbindung nach 24 Stunden ununterbrochener Nutzung kurz unterbrochen, jedoch ist eine sofortige Wiedereinwahl möglich.
Diese Zwangstrennung wird durchgeführt, um eine Nutzung eines DSL-Anschluss als "quasi Standleitung" zu verhindern. Zurück 0 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z |
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